Christoph Cardinal Schönborn, O.P. Christoph Cardinal Schönborn, O.P.
Function:
Archbishop of Wien, Austria
Title:
Cardinal Priest of Gesù Divin Lavoratore
Birthdate:
Jan 22, 1945
Country:
Austria
Elevated:
Feb 21, 1998
More information:
www.catholic-hierarchy.org, Stephanscom.at, The Schonborn Site
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German „Die Vernichtung von Leben darf nicht banalisiert werden“
Feb 06, 2007
Der Wiener Erzbischof Christoph Kardinal Schönborn hat das entschiedene kirchliche Nein zur Tötung ungeborenen Lebens bekräftigt und gleichzeitig auf die zahlreichen Unterstützungsangebote für Frauen in Not aufmerksam gemacht.

WIEN, 6. Februar 2007 (ZENIT.org).- „Das Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, auch ungeborene Kinder sind Menschen, die man nicht töten darf“, bekräftige der Kardinal in der Montag-Ausgabe der „Kronenzeitung“.

Mit Blick auf die Debatte über die Eröffnung eines so genannten sexualmedizinischen Zentrums im Wiener Einkaufszentrum „Lugner-City“, in dem unter anderem Abtreibungen durchgeführt werden, stellte der Kardinal fest: „Die Vernichtung von Leben darf nicht banalisiert und wie eine Einkaufstour gewertet werden.“ Außerdem unterstrich er, dass es erlaubt sein müsse, gegen die Tötung von ungeborenen Kindern zu demonstrieren.

Die Aussagen des Salzburger Weihbischofs Andreas Laun, wonach sich Richard Lugner mit der Ermöglichung der Abtreibung selbst exkommuniziere (vgl. Beitrag für „kath.net“), wollte Kardinal Schönborn nicht kommentieren. Ob sich ein Mensch schuldig mache, wenn er die Möglichkeit der Abtreibung schafft, diese „Gewissensfrage muss sich auch Herr Lugner stellen – selbst wenn er sagt, keinen Einfluss auf eine Schließung dieser Praxis nehmen zu können“, bemerkte der Kardinal, der sich erschüttert darüber zeigte, „dass eine Gesellschaft generell die Tötung menschlichen Lebens als Ausweg anerkennt“.

Der Wiener Erzbischof warnte gegenüber der „Kronenzeitung“ auch vor der bedrohlichen Entwicklung, dass immer mehr Ärzte durch pränatale Diagnostik „unwertes“ Leben aussortieren. Als höchst bedenklich wertete der Kardinal in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, wonach ein geborenes Kind als „Schadensfall“ gewertet wurde.

Im Katechismus der Katholischen Kirche wird festgehalten, dass der Embryo „schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muss“ und deshalb wie jeder andere Mensch auch „im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen“ sei (2274).

Die „formelle Mitwirkung an einer Abtreibung“ wird als „schweres Vergehen“ gegen das menschliche Leben beurteilt, dass die Kirche „mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation“ ahnde. „Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird“ (2272).
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