Meisner suspendiert Pfarrer Jung
Mar 09, 2009
Kardinal Meisner hat Michael Jung in den einstweiligen Ruhestand versetzt und von seinen Aufgaben entbunden. Der Meckenheimer Ex-Pfarrer erhebt aber weiter schwere Vorwürfe gegen das Erzbistum.
Köln - Knapp beschreibt der Meckenheimer Ex-Pfarrer Michael Jung (43) seine aktuelle Situation: „Äußerst kompliziert.“ Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat den aufmüpfigen Seelsorger in den einstweiligen Ruhestand versetzt und von seinen Aufgaben entpflichtet, aber Jung erhebt weiterhin schwere Vorwürfe gegen den Erzbischof und den Kölner Generalvikar Dominik Schwaderlapp. Sogar von gefälschten Beweisen spricht Jung. Gegen ihn werde ein Schauprozess geführt, sagte er gestern der Rundschau.
Ad acta gelegt ist damit auch Jungs geplante Arbeit als Krankenhausseelsorger in Bergisch Gladbach. „Ich sollte eine Tätigkeit ausüben, für die ich nicht ausgebildet bin“, argumentiert Jung. Er habe seit seiner Versetzung dorthin zum 1. Februar keine Dienstanweisungen erhalten, weshalb er die Stelle in Bergisch Gladbachauch nicht antrat. Schon Ende Oktober habe er aber dem Erzbistum vorgeschlagen, eine vakante Seelsorgerstelle bei Kommern zu übernehmen, so Jung.
Aus seiner Sicht soll er ruhig gestellt werden - ist er aber nicht. So habe er gegen die Entscheidung der römischen Kleruskongregation, seinen Widerspruch gegen die Amtsenthebung abzulehnen, die Frage gestellt, ob Erzbischof Meisner als Mitglied der Kongregation mit darüber abgestimmt habe - aus Jungs Sicht wäre Meisner dann also „Richter in eigener Sache“ gewesen. Wie im Fall Bischof Williamson, so zieht Jung Parallelen zum britischen Holocaust-Leugner, fehlten „innerkirchlich die Notbremsen, die vor Willkür schützen“. Erst wenn auch sein Verfahren vor dem päpstlichen Gericht der Apostolischen Signatur in Rom gegen die Entscheidung der Kleruskongregation abgeschlossen ist, stehen dem Kirchenmann wohl die weltlichen Gerichte offen.
Nur kurze Kommentare kommen vom Kölner Erzbistum. Den einstweiligen Ruhestand könne der Kardinal anordnen, wenn Jung in der Zeit des noch schwebenden Verfahrens „seinen Einsatz nicht so leistet, wie es mit dem Erzbischof besprochen war“. Dies sei der Fall. Bis auf weiteres ist Jung von seinen Aufgaben entpflichtet, sein Einkommen schrumpft auf Ruhestandsbezüge. Eines ist Erzbistums-Pressesprecher Christoph Heckeley dann doch zu entlocken: „In dieser Art und Weise ist der Fall die absolute Ausnahme im Erzbistum Köln.“