Joachim Cardinal Meisner Joachim Cardinal Meisner
Function:
Archbishop of Köln, Germany
Title:
Cardinal Priest of S Pudenziana
Birthdate:
Dec 25, 1933
Country:
Germany
Elevated:
Feb 02, 1983
More information:
www.catholic-hierarchy.org
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German Ende des Streits um den „Hassprediger“
Feb 06, 2008

Zum Ende der Session noch eine letzte sprachliche Anleihe beim Karneval: Am Aschermittwoch ist alles vorbei!

(ksta.de, 05.02.08) Das Kriegsbeil ist begraben, die Gemüter beruhigt, Frieden kehrt ein. Volker Beck, streitbarer Grüner aus Köln, und der Kölner Kardinal Joachim Meisner, ebenfalls streitlustig, beendeten einen monatelangen Händel - außergerichtlich, Meisner zog eine einstweilige Verfügung gegen Beck zurück.

Hintergrund: Beck hatte den Kardinal als „Hassprediger“ tituliert, weil dieser homosexuelle Partnerschaften kritisierte: „Alle sogenannten alternativen Modelle des menschlichen sexuellen Zusammenlebens sind aber unwahr und darum für den Menschen im Kern verderblich. Die Menschheit richtet sich hier selbst zugrunde.“ Der bekennende Homosexuelle Beck benutzte dafür die umstrittene Vokabel. Meisner sprach seinerseits von „persönlichen und beleidigenden Angriffen“ und erwirkte vor dem Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung. Diese wiederum akzeptierte Beck nicht und klagte vor dem Berliner Landgericht. Zwar bekundete er - auch auf Druck von Parteifreunden -, er wolle Meisner nicht mehr als „Hassprediger“ bezeichnen. Es gehe ihm aber um die Meinungsfreiheit.

Generalvikar Dominik Schwaderlapp begründete die Rücknahme der einstweiligen Verfügung offiziell damit, dass Beck nach öffentlicher Kritik erklärt habe, den Erzbischof „nicht in die Nähe von Terroristen oder Selbstmordattentätern“ rücken zu wollen. Vielleicht hatte das Erzbistum aber auch die Eingebung, nach der eine Fortsetzung des juristischen Streits wenig sinnvoll gewesen wäre. Beobachter prognostizierten dem Kardinal eine Niederlage vor Gericht.

Volker Beck feierte gestern einen „1:0-Sieg“ über den Kardinal. Zumal dieser die Anwalts- und Gerichtskosten beider Parteien tragen muss. Mit einem Hauch von Verwunderung weist der Grüne auf dem Umstand hin, dass er sich doch den Maulkorb, den das Erzbistum nun als Anlass für den Vergleich nannte, schon selbst im November umgehängt hatte, als er ankündigte, das H-Wort nicht zu wiederholen. Den folgenden Ärger samt 10 000 Euro hätte sich Meisner also leicht sparen können.
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