Kardinal Meisner erwirkt einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“
Dec 16, 2005
Der Kölner Erzbischhof, Joachim Kardinal Meisner, 71, hat sich jetzt gegen eine Berichterstattung des Nachrichten- magazins „Spiegel“ durchgesetzt.
(fairpress.biz, 05 Dezember 2005) Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ (KStA) vom 5. Dezember 2005 erwirkte Meisner gegen die „Spiegel“-Berichterstattung „Abgeblitzt“ vom 31. Oktober 2005 vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung.
Der „Spiegel“ berichtete in dem umstrittenen Artikel, dass Meisner vergeblich versucht habe, beim Vatikan den Kölner Weihbischhof Rainer Woelki, 49, als seinen Koadjutor einsetzen zu lassen.
In einer Pressemeldung aus dem Erzbistum vom 31. Oktober 2005 hieß es hierzu: „Diese Behauptung ist falsch und frei erfunden. Er habe zu keinem Zeitpunkt im Vatikan die Einsetzung eines Koadjutors zu seiner Nachfolge als Erzbischhof von Köln betrieben“
Gegenüber dem „KStA“ sagte ein Gerichtssprecher, dass Kardinal Meisner durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht habe, dass die aufgestellten Behauptungen unzutreffend seien.