Der Kardinal ist im Recht
Dec 04, 2005
Unvollständige und deshalb irreführende Medienberichte dürfen gerichtlich verboten werden. Das entschied der Deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern Dienstag in Bezug auf einen neun Jahre alten Rechtsstreit zwischen dem Erzbischof von Köln und einem Bonner Journalisten.
(kreuz.net, 23. November 2005) Der Journalist hatte einen unsachlichen Bericht mit der Schlagzeile „Fristenlösung auf Kölsch“ verfaßt. Darin beschuldigte er das Erzbistum und den Kardinal, die Abtreibung des Kindes einer damals minderjährigen Mutter, die von einem Priester mißbraucht worden war, aufgrund von Untätigkeit nicht verhindert zu haben. Doch der Journalist unterschlug in seinem Artikel die Information, daß der Name des fehlbaren Priesters sowie die Identität der Kindsmutter dem Kardinal trotz Nachfrage verschwiegen worden war.