André Armand Cardinal Vingt-Trois André Armand Cardinal Vingt-Trois
Function:
Archbishop of Paris
Title:
Birthdate:
Nov 07, 1942
Country:
France
Elevated:
Nov 24, 2005
More information:
www.catholic-hierarchy.org, catholique-paris.cef.fr
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German Warnung vor Erlaubnis zu töten
Apr 02, 2008
Kardinal Vingt-Trois übt scharfe Kritik an Sterbehilfe-Debatte.

(domradio.de, 1.4.2008) Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Kardinal Andre Vingt-Trois, hat die jüngste Sterbehilfe-Debatte in Frankreich scharf kritisiert. Abermals sei das persönliche Drama einer schwer kranken Frau für eine Kampagne instrumentalisiert worden, beklagte der Kardinal am Dienstag in Lourdes. Die Öffentlichkeit habe damit den Eindruck gewinnen sollen, Gesetzesänderungen seien dringend erforderlich. Tatsächlich gehe es aber um die Erlaubnis zu töten.

Vingt-Trois kritisierte, die Öffentlichkeit habe nichts über die tatsächliche medizinische Lage der Patientin, über Behandlungsmöglichkeiten und ihre Haltung dazu erfahren. Vielmehr sollte im Überschwang der Gefühle das Nachdenken ersetzt werden. Stillschweigend sei somit der bewundernswerte Einsatz des Pflegepersonals in sterbegleitenden Einrichtungen diskreditiert worden.

„Nicht die Aufgabe, den Tod zu organisieren“
Der Kardinal warnte erneut vor einer Gesetzesreform. Wenn aktive Sterbehilfe zugelassen werde, taste die Gesellschaft ihre eigenen Grundlagen an. „Unsere Gesellschaft hat nicht die Aufgabe, den Tod zu organisieren“, sagte Vingt-Trois. Dies gelte für das ungeborene Kind wie für Schwerkranke in der Endphase ihres Leidens oder Alte am Lebensende.

In Frankreich hatte der Fall einer vor knapp zwei Wochen gestorbenen 52-jährigen Lehrerin mit einer schweren Krebserkrankung eine neue Debatte über Sterbehilfe ausgelöst. Die Frau hatte vergeblich bei einem Gericht um die Verabreichung lebensbeendender Mittel nachgesucht. Zwei Tage später wurde sie tot in ihrer Wohnung gefunden, offenbar nach der Einnahme starker Schlafmittel. In der Vergangenheit hatte die Frau Selbstmord abgelehnt. Die Frau litt an einer unheilbaren Tumor-Erkrankung mit erheblichen Entstellungen im Gesicht.

Nach einem 2005 beschlossenen Gesetz ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat.Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht.(kna)
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