Friedrich Cardinal Wetter Friedrich Cardinal Wetter
Function:
Archbishop of München und Freising, Germany
Title:
Cardinal Priest of S Stefano al Monte Celio
Birthdate:
Feb 20, 1928
Country:
Germany
Elevated:
May 25, 1985
More information:
www.catholic-hierarchy.org
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German Notfalls zivilen Ungehorsam leisten
Oct 24, 2005
Der Münchner Erzbischof wies die Forderung des Hamburger Justizsenators Kusch zurück. Es brauche „beharrlich und offensiv eine christliche Antwort“.

München/Salzburg (www.kath.net / ok, 20. Oktober 2005) Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, hat dazu aufgerufen, sich allen Versuchen entgegenzustellen, rechtliche Grundlagen für einen selbstbestimmten Tod und damit für eine aktive Sterbehilfe zu schaffen. Die aktuellen Auseinandersetzungen um die von dem Hamburger Justizsenator Roger Kusch neu angestoßene Euthanasie-Debatte zeigten, dass es notwendig sei, „beharrlich und offensiv eine christliche Antwort zu geben, einen rechtlich und moralisch nachdrücklich begründeten Widerspruch und wenn es sein muss, auch einen im christlichen Gewissen begründeten zivilen Ungehorsam zu leisten“, sagte der Kardinal laut Aussendung des Erzbistums.

Er formulierte seine Stellungnahme in einem Grußwort für ein Salzburger Symposion mit dem Thema „Ärzte: Heiler oder Handlanger der Gesellschaft?“ Zu dem vom „Salzburger Ärzteforum für das Leben“ veranstalteten internationalen Symposion, das am 5. November im Kolpinghaus Salzburg (Adolf-Kolping-Straße 10) stattfindet, werden Ärzte aus dem ganzen deutschsprachigen Raum erwartet.

Kardinal Wetter erklärte, wenn jetzt immer öfter verantwortungsbewusste Ärzte besorgt nach der Zukunft ihres Berufes fragten, weil sie ihn durch gesellschaftliche Entwicklungen elementar bedroht sähen, sei das „ein Alarmzeichen erster Ordnung“. Ärztinnen und Ärzte wollten wissen, ob sie künftig mit ihrem fachlichen Können und mit ihrer ärztlichen Berufung „als Heilende zum Wohl des Menschen oder aber als Handlanger gesellschaftlicher Überzeugungen tätig sein sollen“.

Scharf kritisierte der Kardinal den Hamburger Justizsenator Kusch. Mit einem wohlberechneten Rückgriff auf gesetzliche Regelungen der Abtreibung habe er einen Vorstoß unternommen, um die in anderen europäischen Ländern geführte Euthanasie-Debatte auch in Deutschland voranzubringen. Sein Vorstoß weise „in eine rechtlich wie moralisch inhumane Richtung“. Der Heilberuf des Arztes werde dabei in die Rolle gedrängt, Beihilfe zur Tötung zu leisten. Ärzte und Ärztinnen würden zunehmend unter Druck gesetzt, als „berufsmäßige Handlanger“ einer Gesellschaft tätig zu sein, die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib und Selbsttötung bei schwerer Krankheit und am Ende des Lebens rechtlich sanktioniert habe.

Zur rechtlichen Bewertung seines Vorstoßes hatte Kusch auf die in Deutschland geltende Abtreibungsregelung hingewiesen und geäußert, dass „wenigstens für eine gewisse Zeit das Recht der Mutter über dem Recht des ungeborenen Kindes stünde“ und die Geburt eines Kindes somit „die Entscheidung des Menschen“ sei. Dazu sagte Kardinal Wetter, diese Argumentation lasse eine große Geringschätzung der Weitergabe von Leben in Ehe und Familie deutlich werden.

Sie stehe auch im klaren Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Kardinal verwies auf entsprechende Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Mai 1993, wonach das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ausdrücklich „nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht“, und zwar als „das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht“.

Wer die Äußerungen des Justizsenators den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichtes gegenüberstelle, müsse erkennen, „dass sogar in hohe Ämter gewählte Politiker, denen eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsordnung anvertraut ist, sich nicht scheuen, sich eben über diese Rechtsordnung hinwegzusetzen und so dazu anzuleiten, sie zu missachten“. Es sei bei solcher Gesinnung nur folgerichtig, dass auch der Versuch gemacht werde, die christliche Position gegen die juristische auszuspielen, erklärte der Kardinal. Über die unantastbare Würde jeden menschlichen Lebens hätten weder gesellschaftliche Gruppen, noch politische Parteien, noch Parlamente und Regierungen eine Verfügungsgewalt. Zur Zeit würden aber verpflichtende Grundlagen eines humanen Gemeinwesens im Namen eines angeblich ideologiefreien Fortschreitens immer mehr ausgehöhlt.
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